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Stand: 11. November 2005 | |
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Umwelttechnik
in Braunschweig Vortragsreihe des VDI
AK Umwelttechnik Leitung: Dr.-Ing. Frank Schröter, VDI
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Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) bietet mit seinen Umwelttechnikarbeitskreisen, die in das VDI Kompetenzfeld "Betrieblicher Umweltschutz und Umweltmanagement" eingebunden sind, Interessierten ein Forum (Kompetenznetzwerk) zum Erfahrungsaustausch.
Im Rahmen der Vortragsreihe Umwelttechnik in Braunschweig stellen VDI Umweltingenieurinnen und Umweltingenieure Ergebnisse aus ihrer täglichen Berufspraxis vor.
Die Vorträge sollen den Erfahrungsaustausch zwischen den Ingenieuren fördern, den Studierenden der umweltbezogenen Fachrichtungen Informationen über die Probleme, aber auch die Lösungswege aus dem Ingenieursalltag geben und den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis verbessern.
03. März 2005 Anette van Dillen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn"Anforderungen und Umsetzung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) ...
... durch das ElektroG"Im August 2005 müssen zwei europäische Regelungen zur Entsorgung und Verwendung Elektro- und Elektrotechnik-Altgeräte in deutsches Recht umgesetzt sein. Der Vortrag behandelt die aktuelle Rechtslage und wird ergänzt durch einen praktischen Beitrag (incl. Führung) der ELPRO Elektronik-Produkt Recycling GmbH, Braunschweig.
Ankündigungsplakat [PDF-Datei, 57 KB]
* * * Kurzfassung * * *
Frau Anette van Dillen, Referentin im Referat „Produktverantwortung, Vermeidung und Verwertung von Produktabfällen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), erläuterte den aktuellen Stand der Umsetzung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE). Frau van Dillen sprang netterweise kurzfristig für Herrn Dr. Schnurer ein, der verhindert war.
Der Vortrag fand in der Zerlegehalle der ELPRO statt. Eine interessante Mischung aus Theorie und Praxis, wobei die Teilnehmenden im Vorfeld Gelegenheit hatten, sich den Zerlegeprozess anzusehen (vgl. auch Impressionen ELPRO).
Verbraucherinnen und Verbraucher können ab März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben.
Mit dem ElektroG werden die EU-Richtlinie 2002/95/EG (zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) und die EU-Richtlinie 2002/96/EG (über Elektro- und Elektronikaltgeräte) in deutsches Recht umgesetzt. Das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden:
Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde etc.),
Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster etc.),
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Computer, Drucker, Kopiergeräte, Telefone etc.),
Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio, Fernseher, Videogeräte etc.),
Beleuchtungskörper,
elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge),
Spielzeug und Sportgeräte,
Medizinische Geräte,
Kontroll- und Überwachungsinstrumente und
automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomat, Geldautomat etc.).
Will ein Hersteller der vom ElektroG erfassten Geräte seine Produkte in den Verkehr bringen, so muss er sich zuvor bei einem Zentralen Register (Umweltbundesamt bzw. nach Beleihung die Gemeinsame Stelle der Hersteller als zuständige Behörde) registrieren lassen. Diese Pflicht gilt voraussichtlich ab November 2005. Für jeden Hersteller gilt dann voraussichtlich ab März 2006 die Verpflichtung, Elektro- und Elektronikaltgeräte, die bei den Kommunen gesammelt wurden, abzuholen und zu entsorgen.
Für die Sammlung der Elektro- und Elektronikaltgeräte bleiben weiter je nach Landesrecht die Gemeinden, Städte und Landkreise verantwortlich. Die Ausgestaltung der Erfassung bleibt den Kommunen überlassen. Sie können Sammelstellen vorsehen oder zusätzlich Abholungen anbieten. Die Sammlung erfolgt in Behältnissen, die den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) von den Herstellern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind. Wenn die Behältnisse mit festgelegten Mindestmengen befüllt sind, so informiert die Gemeinde die Gemeinsame Stelle. Nachdem dort ermittelt wurde, welcher Hersteller für die Abholung zuständig ist, erhält dieser von der zuständigen Behörde (Umweltbundesamt bzw. der beliehenen Gemeinsamen Stelle) die Anordnung, den vollen Behälter unverzüglich abzuholen und einen neuen leeren Behälter aufzustellen.
Die Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht in den Restmüll werfen, sondern sind voraussichtlich ab März 2006 verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Alternativ können sie sie auch Herstellern oder Vertreibern zurückgeben, die freiwillig Altgeräte zurücknehmen.
Insgesamt ein sehr interessanter Vortrag, der mit über 100 Teilnehmenden (u. a. der Bundestagsabgeordneten Frau Dr. Reimann) auch großen Anklang fand.
Frau van Dillen, BMU und Herr Dr. Schöps, ELPRO im Gespräch mit der Frau Dr. Reimann, MdB Ausklang eines interessanten Tages bei Brötchen und Kuchen Konstruktive Gespräche im Anschluss an den Vortrag
Weitere Informationen im Internet unter:
www.bmu.de/de/1024/js/download/elektro/
(Hier finden Sie auch den vollständigen Text des Gesetzesentwurfes)www.ear-projekt.de
Für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte haben der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) am 2. Juni 2003 die Projektgesellschaft „Elektro-Altgeräte Register - EAR“ gegründet.www.zvei.org
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V.www.bitkom.org
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)Lesen Sie auch den Artikel von Frau Anette van Dillen und Frau Ministerialdirektorin Henriette im Müllmagazin, Ausgabe 3/2004: "Hersteller und Nutzer in der Bringschuld - Das ElektroG regelt die Umsetzung der Produktverantwortung bei Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland" [PDF-Datei 218 KB].
* * * Impressionen ELPRO * * *
ELPRO
Elektronik-Produkt Recycling GmbH
Hannoversche Str. 66 a, Braunschweig
Zerlegung von Elektroschrott
Rückbau von Elektronikschrott
Recyclingbehälter
Edelmetalhaltige Bauteile ohne Anhaftungen Anlieferung des Elektronikschrotts Elektro- und Elektronikschrott
Arbeitskreis Umwelttechnik Arbeitskreisleiter: Dr.-Ing. Frank Schröter Kontaktadresse: St.-Wendel-Str. 4
38116 BraunschweigTelefon:
Email:0531 / 391 - 7929
f.schroeter@tu-bs.de![]()